Sportbootführerschein
 
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Sportbootführerschein
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Neue Sportbootführerscheinverordnung

Mit Zusammenlegung der beiden Sportbootführerscheinverordnungen See und Binnen ist das BMVI nun einem weiteren Auftrag aus dem Bundestagsbeschluss "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" nachgekommen. 

Am 09. Mai 2017 wurde die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)  im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 10. Mai in Kraft. Gleichzeitig treten die Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See außer Kraft. 

Die Anhebung der Längenbegrenzung von Fahrzeugen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins dürfte für die wassersportinteressierten Bürgerinnen und Bürger das Highlight der Verordnung sein. Auch ist der Weg für den Führerschein im Kartenformat ab dem 01. Januar 2018 geebnet. 

Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen kann nun auch auf ausländischen Gewässern abgenommen werden.

Weitere Kurzinformationen zu den Änderungen der Verordnung können dem Flyer > Link< entnommen werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung entsteht auch das Erfordernis der Änderung des Fragenkatalogs. Im See-Bereich handelt es sich allerdings nur um begriffliche Anpassungen. Während im Binnen-Bereich zu den begrifflichen Korrekturen auch wenige inhaltliche Änderungen vorgenommen werden.
 


 
Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat
Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat  hat ab dem 1.1.2018 das bisherige Führerscheindokument abgelöst. Bisher hatten Inhaber der Sportbootführerscheine Binnen und See zwei Führerscheine. 
Bei dem neuen Führerschein können beide Geltungsbereiche auf einer Karte vereint werden. Selbstverständlich sind die "alten" Führerscheine weiterhin gültig. 

Weitere Infos zum Führerschein im Scheckkartenformat finden Sie >>hier<<.
 


 

Der Sportbootführerschein für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Sportbootführerschein Binnen)
ist ein internationales Zertifikat und berechtigt zum Führen eines Sport- und Freizeitfahrzeuges, wie Motorboot, Segelboot mit Motor oder eines Wasserjet, von mehr als 15 PS / 11,03 kW, oder 7,5 kW bei Einsatz eines Elektromotors, bis kleiner 20 Meter auf allen Binnengewässern, Seen und Flüssen.

Die Regelung das auf dem Rhein mit dem Sportbootführerschein Binnen mit einer Nutzleistung von mehr 
als 5 PS und mehr als 15 Meter nicht gefahren werden darf, ist ab 14.4.2023 aufgehoben.

Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren auf den Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote  führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt.

Hier liegt die Betonung auf führen, wer unter Aufsicht eines Sportbootführerschein-Inhabers ein Motorboot fährt und dabei dessen Anweisungen befolgt, benötigt keinen Bootsführerschein. Allerdings muss er mindestens 16 Jahre alt, gesund sein und gut sehen und hören können. 

In der Deutschland ist dieser amtliche Sportbootführerschein Bereich Binnen gesetzlich vorgeschrieben. Im Ausland, wenn sie mit dem eigenen Boot einreisen.

Für Segelboote ohne Motor gibt es z.Z. noch keine generelle Führerscheinpflicht, jedoch gilt der Sportbootführerschein Bereich Binnen als Ausbildungsnachweis gegenüber Behörden und Bootsverleihern.
Siehe auch Seite Informationen

Auch für Jetski ist dieser Führerschein vorgeschrieben !

Der Sportbootführerschein für den Geltungsbereich Seeschiffahrtsstraßen / Küstengewässer (Sportbootführerschein See), ebenfalls ein internationales Zertifikat, ist notwendig, wenn man ein Segel- oder Motorboot mit einer Leistung von mehr als 15 PS / 10,03 kW an der Küste, im Bereich der "See" oder auf Seeschifffahrtsstrassen fahren möchte.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen dürfen altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.

Aus gesetzlicher Sicht ist der Sportbootführerschein Bereich See nicht auf die 3 Seemeilen Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone beschränkt. Aus zivilrechtlicher Sicht muss der Schiffsführer nach einem Unfall allerdings nachweisen, dass er die erforderliche Qualifikation für das entsprechende Fahrtgebiet besitzt.

Unsere Nachbarn die Niederländer verlangen diesen Schein auch auf dem IJsselmeer, der Osterschelde und der Westerschelde. In fast allen Ländern ist dieser amtliche Sportbootführerschein Bereich Küstengewässer Pflicht.
 


 
Erwerb des Sportbootführerscheins

In jedem Fall ist der Besuch einer Ausbildungsstätte eine sinnvolle Sache. Ziel ist, nicht nur einen Führerschein zu erwerben, sondern das Beherrschen von Theorie und Praxis um sich auf dem Wasser sicher bewegen zu können. Dazu ist es notwendig, sich im Bereich "See" mit der Navigation eingehend zu beschäftigen. Bei den sogenannten Crash-Kursen sollten Sie immer daran denken, dass sie sich in eine Ihnen völlig fremde Materie hineinarbeiten müssen. Auch hier gilt, gute Ausbildung hat ihren Preis.

Sie benötigen keine fachlichen Voraussetzungen.  Mindestalter 16 Jahre, sowie gutes Seh- und Hörvermögen. 
Zum Farbsehtest hier klicken

Die Prüfungen werden nach dem Multiple-Choice-Verfahren in der Theorie und mit einem aufgewerteten praktischen Prüfungsteil durchgeführt. 

Die Fragen- und Antwortenkataloge Binnen und See umfassen ca. je 300 Fragen. Im Multiple - Choice - Verfahren werden 4 Antwortvorschläge pro Frage vorgegeben, davon ist einer zutreffend.

Beim Sportbootführerschein "See" gibt es eine komplexe Navigationaufgabe ohne Multiple-Choice.

Die Fragenkataloge sind modular aufgebaut und bestehen aus den Modulen 
Basisfragen, spezifische Fragen Binnen, spezifische Fragen Segeln (für den Sbf-Binnen/Segeln) und 
spezifische Fragen See.

Das Modul "Basisfragen" kommt sowohl bei der Prüfung zum Sbf-Binnen als auch zum Sbf-See vor. 
Wer bereits einen Sportbootführerschein besitzt, ist bei einer Prüfung zum jeweils anderen Schein von der Beantwortung der Basisfragen befreit.

·       Basismodul mit 72 Fragen (gilt für Binnen und See) 
        spezifisches Binnenmodul / Motor mit 180 Fragen
        spezifisches Binnenmodul / Segeln mit 46 Fragen 
        spezifisches Seemodul mit 212 Fragen
        Navigation mit 14 Fragen verteilt über 15 Navigationsaufgaben

Für den Sportbootführerschein Bereich Binnen gibt es 15 verschiedene Prüfungsbögen  à 30 Fragen zur Prüfung  nur unter Motor. Die zur Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit beträgt 45 Minuten.  (maximal 6 Falschantworten)
Zusätzlich 15 Minuten für die Prüfung unter Motor und Segeln.  (maximal 8 Falschantworten)

Bewerber, die den Sportbootführerschein Bereich Binnen nur unter Segel erwerben wollen, sind von der Beantwortung der motorspezifischen Fragen im Basismodul befreit.

Im Fragebogen für den Sportbootführerschein Bereich See sind ebenfalls 30 Fragen zu beantworten. 
Die Navigationsaufgabe enthält 9 Fragen, davon müssen 7 Fragen richtig beantwortet werden.
Beide Teile werden getrennt bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Teil mindestens 80% richtig sind, d.h. es müssen 24 Fragen und 7 Fragen der Navigationsaufgabe richtig sein. Die Bearbeitungszeit für beide Teile beträgt 60 Minuten. Es gibt 15 verschiedene Prüfungsbögen.
 

Die praktische Prüfung wurde aufgewertet durch eine höhere Anzahl von Pflichtmanöver. 
Binnen: Mensch über Bord, Anlegen, Ablegen. 
See: Mensch über Bord, Anlegen, Ablegen, Fahren nach Kompass, Peilen. 
Zum praktischen Teil gehört auch das Herstellen der vorgegebenen Knoten.

Inhaber des Sportbootführerscheins Bereich See sind von der praktischen Prüfung befreit, wenn sie den Sportbootführerschein Bereich Binnen erwerben. Das gilt nicht für die umgekehrte Reihenfolge. Zudem ist nur ein verkürzter Fragebogen auszufüllen.
 


 
Fragen- und Antworten - Katalog 
für den amtlichen Sportbootführerschein 

Sportbootführerschein "Binnen"  hier klicken

Sportbootführerschein "See"  hier klicken
mit Navigationsaufgaben

Ich empfehle ihnen die Seite sportbootfuererschein-pruefungsfragen.de
Der Fragenkatalog kann mit einem internetfähigem Smartphon  -Android oder iPhon- 
aufgerufen werden. Sie benötigen keine App, es reicht der bekannte Browser.

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Knoten
Zum praktischen Teil der Prüfung gehört das Herstellen von Knoten.
Die Kollegen von der Meridian Yachtschule in Hamburg zeigen in einem Video die Knoten die in der Prüfung zum Sportboot - Führerschein verlangt werden.

Um dieses gut gemachte Video anzusehen klicken Sie  hier


 
Neuerdings schwirren "Onlinekurse" durchs Netz. 

Onlinekurse können durchaus ergänzen, nicht aber die praxisnahe Theorieausbildung ersetzen. APP´s für die Prüfungsvorbereitung sind ebenfalls nur als Ergänzungen zu sehen.

Bedenken Sie, die Prüfung zum Sportbootführerschein besteht nicht nur aus einem theoretischen Teil, sondern auch aus dem praktischen Teil. Hier müssen Manöver, wie Mann über Bord, Anlegen, Ablegen, Fahren nach Kompass, Peilen, die ein intensives Training voraussetzen, fehlerfrei gefahren werden. Ausbildungsstätten die kein eigenes Schulungsboot vorweisen können, sollten Sie meiden.

Was von Onlinekursen zu halten ist, kann auch ein wassersportlicher Laie schnell an folgender Aussage erkennen:
"Die praktische Ausbildung spielt im Wassersport nur eine untergeordnete Rolle." 
Man kann das verantwortliche Führen eines Bootes nicht am PC erlernen, 
das bestätigen immer wieder enttäuschte Nutzer dieser vermeintlich billigen Angebote.

Für die Theorie bieten sich kostenfreie Trainer im Internet an. Sie ersetzen nicht die Ausbildung im Rahmen eines Kurses, sondern sind als Lernhilfe gedacht.
Hier eine Auswahl:
sportbootfuererschein-prüfungsfragen.de online-pruefen.de     sbf-lehrgang.de     bootsschule-berlin.de
 


 
Für die Umschreibung vonSportbootführerscheinen und die Ausstellung von Ersatzausfertigungen wenden Sie sich bitte an:

     Deutscher Motoryachtverband e. V.
     -Führerscheinstelle-
     Vinckeufer 12-14
     47119 Duisburg
     Telefon: (02 03) 8 09 58 24 
     Fax:       (02 03) 8 09 58 56
     e-Mail: fuehrerscheine@dmyv.de