Die Nationalflagge
Sie ist die wichtigste an
Bord. Jeder Deutsche darf
auf
seinem Schiff ausschließlich
die Bundesflagge (schwarz-rot-gold) als Nationalflagge tagsüber am
Heck führen.
Auf Seeschifffahrtsstraßen,
Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er
als Nationalflagge die Bundesflagge führen.
Eine gechartertes Schiff
führt die Nationalflagge des Eigners. Bei Charterbooten im Ausland
dürfen Charterer deutscher Staatsangehörigkeit im Ausnahmefall
die Nationalflagge unter der Backbordsaling fahren, wenn die politische
Situation des Gastlandes dies zweckdienlich erscheinen läßt.
Der ideale Platz aller Nationalen
ist ein mit 40 Grad geneigter Flaggenstock mittschiffs am Heck. Sollte
mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung
backbordseitig ist unüblich. Segelyachten können die "Nationale"
auch im Masttopp des Besans führen.
Andere Flaggen, wie Europaflaggen,
Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen. Die
"Nationale" weht nie unter einer anderen Flagge, es sei denn das
Schiff wurde durch ein anderes Land gekapert. Das Führen der Bundesdienstflagge
ist nur Behördenschiffen erlaubt. Nach dem Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG)
kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünftausend
Euro geahndet werden.
Nationalflaggen sollten bei
Nacht eingeholt werden !
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